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LSG Sachsen, 19.01.2021 - L 4 R 204/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- sozialrechtsiegen.de
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Grundsatz des offenen Arbeitsmarktes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 06.02.2018 - S 11 R 685/17
- LSG Sachsen, 19.01.2021 - L 4 R 204/18
- BSG, 09.09.2021 - B 5 R 149/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2021 - L 4 R 204/18
Weder ergibt sich aus den maßgeblichen medizinischen Feststellungen für den Zeitraum, in dem auch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Kläger noch erfüllt wären, eine schwere spezifische Leistungsbehinderung noch ist für den Senat eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder gewöhnlicher Leistungseinschränkungen zu erkennen, die in einer Kombination vorliegen, die ungewöhnliche Auswirkungen auf die Einsetzbarkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben und deshalb die Notwendigkeit der Benennung einer Verweisungstätigkeit begründen (BSG, Urteil vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R). - BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher …
Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2021 - L 4 R 204/18
Diese haben aber das quantitative Leistungsvermögen noch nicht in einem solchen Maße eingeschränkt, dass ihm jegliche leichte körperliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, die in ungelernten Tätigkeiten üblicherweise gefordert werden, wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. (BSG, Urteil vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 18) verwehrt wäre. - BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus LSG Sachsen, 19.01.2021 - L 4 R 204/18
Volle Erwerbsminderung liegt ferner wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes (vgl. zu den Voraussetzungen BSG, Großer Senat, Beschluss vom 10.12.1976, GS 2/75 u.a.) auch vor, wenn der Versicherte täglich mindestens drei bis unter sechs Stunden erwerbstätig sein kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz innehat.